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LIBOR-FAQ

Häufig gestellte Fragen:

1. Wie können Investmentmanager den LIBOR oder andere Interbankensätze sonst noch nutzen?

Außer zur Berechnung fälliger Zahlungen im Rahmen von Derivatetransaktionen, Anleihen und Krediten gibt es eine Reihe anderer Verwendungsmöglichkeiten für diese Zinssätze.  Manche Fonds und Einzelmandate verwenden den LIBOR und andere Interbankensätze beispielsweise als Benchmark für ihre Anlageziele, für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung, für Asset-Allocation-Modelle und als Vergleichsbasis für die Rendite, die ein Fondsmanager erzielt. Der LIBOR und andere Interbankensätze werden zudem von Finanzfirmen zu operativen Zwecken herangezogen, etwa für die Bewertung und Preisbestimmung von Anlagen und um finanzielle Risiken einzuschätzen (z. B in Stresstest-Szenarien).

 

2. Wie unterscheiden sich Ersatzreferenzzinssätze/risikofreie Zinssätze (RFR) vom LIBOR und anderen Interbankensätzen („LIBOR/Interbankensätze“)? 

Es bestehen wichtige Unterschiede:

  • Der LIBOR/Interbankensätze sind zukunftsgerichtet, d. h., sie werden zu Beginn einer Zins- oder Zahlungsperiode festgelegt und gelten dann während dieser Periode.  Die Dauer dieser Periode wird von den an der Transaktion beteiligten Parteien festgelegt und kann von einem Tag bzw. über Nacht bis zu zwölf Monaten reichen.  Für verschiedene Zeiträume gelten unterschiedliche Zinssätze:  Je länger die Periode ist, desto höher ist in der Regel der Zinssatz.  Risikofreie Zinssätze sind rückwärtsgerichtet:  Sie werden am Ende jeder Zins- oder Zahlungsperiode bestimmt und anhand der Kosten für Übernachtkredite für jeden Tag dieser Periode berechnet. 
  • Beim LIBOR bzw. bei Interbankensätzen handelt es sich um die Zinssätze, zu denen Banken einander Geld leihen. Darin enthalten ist eine Risikoprämie, die für das Risiko entschädigt, dass eine kreditnehmende Bank den an den Kreditgeber fälligen Betrag nicht zurückzahlen kann.  Bei risikofreien Zinssätzen wird dieses Risiko nicht berücksichtigt.
  • Der LIBOR/Interbankensätze gehen davon aus, dass die kreditnehmende Bank keine Sicherheiten für den Kredit bestellt.  Einige risikofreie Zinssätze basieren auf derselben Annahme (SONIA, ESTR und TONA).  Andere risikofreie Zinssätze hingegen gehen davon aus, dass Sicherheiten bestellt werden (SOFR und SARON).  Sicherheiten bieten dem Kreditgeber Schutz: Wenn ein Kreditnehmer ausfällt, kann der Kreditgeber die Sicherheiten als Zahlung für ausstehende Beträge verwenden.   Wenn der Kreditnehmer Sicherheiten bestellt, ist der Zinssatz, den er zahlen muss, niedriger.
  • Risikofreie Zinssätze sind niedriger als der LIBOR/Interbankensätze, weil risikofreie Zinssätze weder die höheren Zinssätze berücksichtigen, die für über längere Zeiträume gewährte Kredite gezahlt werden müssen, noch die Risiken der Kreditvergabe an eine Bank, und einige risikofreie Zinssätze gehen davon aus, dass der Kreditnehmer Sicherheiten bestellt.  Wenn eine bestehende Transaktion, die auf dem LIBOR/Interbankensätzen basiert, zu einem risikofreien Zinssatz wechseln soll, gehen Marktteilnehmer daher davon aus, dass ein zusätzlicher Betrag („Spread“ oder Risikoaufschlag) auf den risikofreien Zinssatz aufgeschlagen wird.  Bloomberg veröffentlicht eine Reihe von verfügbaren risikofreien Zinssätzen und Spreads.
  • Zentralbanken oder deren Vertreter sind enger an der Verwaltung risikofreier Zinssätze beteiligt, als das beim LIBOR/Interbankensätzen der Fall ist.

 

3. Wie wird sich der Wechsel vom LIBOR/Interbankensätzen zu Ersatzreferenzzinssätzen/risikofreien Zinssätzen auf mich auswirken?

  • Wenn wir in Anleihe-, Kredit- oder Derivatgeschäfte investiert haben, deren Referenzzins der LIBOR oder ein anderer Interbankensatz ist, die aber erst fällig werden, nachdem dieser Satz eingestellt werden soll, müssen wir die Bedingungen des Geschäfts auf einen risikofreien Zinssatz plus Spread als Referenzzins umstellen.  Das werden wir tun, bevor der LIBOR/Interbankensatz eingestellt wird (d. h. 31. Dezember 2021 für den LIBOR).  Der genaue Zeitpunkt wird davon abhängen, wann und inwieweit sich die Märkte für risikofreie Zinssätze entwickeln.  Wir werden weiterhin darauf achten, optimale Ergebnisse für unsere Kunden zu erzielen.  Liquidität und die zugrunde liegenden Risikomerkmale gehören dabei zu den wichtigsten Faktoren. Die Umstellung auf einen neuen Referenzzinssatz hängt von der Entwicklung des jeweiligen Markts und der Bereitstellung von Daten durch die jeweiligen Datenanbieter ab.   Wir tätigen eventuell Geschäfte unter Bezugnahme auf risikofreie Zinssätze, wenn wir dadurch Best Execution gewährleisten können, was uns aber möglicherweise nicht davon abhält, je nach Preis, Liquidität und anderen Faktoren unter bestimmten Umständen Geschäfte unter Bezugnahme auf den LIBOR/Interbankensätze zu tätigen, solange diese verfügbar sind.
  • Wir rechnen damit, dass die Umstellung der Bedingungen einer Transaktion oder eines Investments auf einen risikofreien Zinssatz als Ersatz für den LIBOR dazu führt, dass eine Partei eine Zahlung an die andere leistet, denn der Wert der Transaktion oder des Investments wird sich für jede Partei ändern.  Das bedeutet, dass das Portfolio jedes Anlegers im Zusammenhang mit dieser Änderung Geld auszahlt oder erhält.
  • Wenn ein von uns gemanagter Fonds oder ein Einzelmandat den LIBOR oder einen anderen Interbankensatz als Referenzwert verwendet, z. B. um die für Anleger angestrebte Rendite zu bestimmen oder zum Vergleich der Wertentwicklung, muss dieser Referenzwert durch einen anderen geeigneten Referenzwert ersetzt werden, bei dem es sich um einen angepassten risikofreien Zinssatz oder einen anderen Marktzins handeln kann.
  • Wo immer wir den LIBOR oder einen anderen Interbankensatz zu Bewertungszwecken, zur Berechnung der Risikoentwicklung oder anderer statistischer Zahlen oder für unsere Rechnungslegungs- oder Steuervorgänge nutzen, müssen wir zu einem anderen Zinssatz wechseln.
  • First Sentier Investors überprüft, wie und wann wir diese Änderungen durchführen sollen, und wir werden Sie ggf. über Entwicklungen informieren, die wesentliche Auswirkungen für Sie haben können.

 

4. Wie einfach wird es sein, die Bedingungen eines Anleihe-, Kredit- oder Derivatgeschäfts, dessen Referenzzins der LIBOR oder ein anderer Interbankensatz ist, auf einen risikofreien Zinssatz umzustellen?

  • Verschiedene Sektoren des Markts befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Vorbereitung, um Standardunterlagen für die Umstellung auf risikofreie Zinssätze bereitstellen zu können:
    •  Am weitesten fortgeschritten ist die Entwicklung im Derivatesektor.  Der Derivatehandelsverband „International Swaps and Derivatives Association“ (ISDA) hat Dokumente herausgegeben, mit denen Marktteilnehmer Ausweichbestimmungen dafür festlegen können, welcher risikofreie Zinssatz verwendet wird, falls der LIBOR oder ein anderer Interbankensatz eingestellt wird, die bei neuen Geschäften ab 25. Januar 2021 gelten.  Die Parteien können entscheiden, diese Bedingungen auf bestehende Geschäfte anzuwenden, indem sie ein entsprechendes ISDA-Protokoll unterzeichnen. 
    • Der Anleihesektor und der Kreditsektor arbeiten an einer Vorlage, die Ausweichbestimmungen für risikofreie Zinssätze enthält, aber über die Bedingungen herrscht zum jetzigen Zeitpunkt weltweit weniger Konsens.

Die Akzeptanz von Standardbedingungen durch einen Marktsektor dürfte uns dabei helfen, Anpassungen von Transaktionen in diesem Sektor auszuhandeln, die wir möglichst vereinbaren möchten, bevor der LIBOR oder andere relevante Interbankensatz eingestellt wird.  Wenn solche Standardbedingungen nicht verfügbar sind, lässt sich schlechter voraussagen, welche Entwicklung diese Verhandlungen nehmen werden.  

  • Unter manchen Umständen könnten sich die Verhandlungen als schwierig erweisen: Die Anpassung des Zinssatzes bei einer Anleihe beispielsweise erfordert die Zustimmung von 75 % bis 100 % der Anleiheinhaber.
  • In Großbritannien, der EU und den USA wurden Gesetzesinitiativen vorgeschlagen, die die Umstellung unter bestimmten Umständen erleichtern könnten. Den Geltungsbereich und die Auswirkungen dieser Initiativen wissen wir jedoch erst, wenn diese Gesetze in ihrer endgültigen Fassung verabschiedet wurden.  Wir beobachten diese Entwicklungen genau.  
  • Wir werden darauf achten, dass wir die Umstellung im Einklang mit den anwendbaren regulatorischen Leitlinien durchführen, die unserer Auslegung nach für den GBP-LIBOR vorschreiben, dass dessen Verwendung bis Ende 2021 eingestellt werden muss und an den GBP-LIBOR geknüpfte Positionen bis 31. März 2021 deutlich reduziert werden müssen. Die US-Aufsichtsbehörden unterstützen eine Beendigung der Ausgabe neuer USD-LIBOR-Produkte bis Mitte 2021 und die Einstellung ihrer Nutzung bis Ende 2021.  Laut Financial Stability Board müssen Firmen bis 30. Juni 2021 formelle Pläne für die Änderung von LIBOR-Kontrakten eingeführt und die erforderlichen Änderungen für die Umstellung auf robuste alternative Referenzzinssätze umgesetzt haben.  Wir beobachten diese Entwicklungen genau.

 

5. Was sind die Hauptbereiche, in denen First Sentier Investors an der Umstellung arbeitet?

  • First Sentier Investors hat die Bestandsaufnahme der Positionen, die sich auf den LIBOR und andere Interbankensätze beziehen, fast abgeschlossen (siehe Antwort 3 oben) und die Auswirkungen dieser Positionen und Nutzung des LIBOR oder anderer Interbankensätze beurteilt.
  • Die Portfoliomanager von First Sentier Investors bestimmen, wie und wann die Umstellung der Positionen und der Verwendung des LIBOR und anderer Interbankensätze stattfinden soll, wobei sie die in den obigen Antworten 3 und 4 genannten Gesichtspunkte berücksichtigen.  
  • Unser Operations-Team und der Drittanbieter unseres Ordermanagementsystems arbeiten an der Umsetzung der Änderungen, die für eine Umstellung von Geschäften auf risikofreie Zinssätze erforderlich sind. 
  • Unsere Projektsteuerungsgruppe überwacht die regulatorischen und Marktentwicklungen anhand von Quellen wie:
    • Regulierungsbehörden wie die britische Finanzaufsicht FCA, das US-amerikanische Alternative Reference Rates Committee (ARRC) und die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. 
    • Branchenverbänden wie die Investment Association, ISDA und die International Capital Market Association (ICMA).
    • Anbieter von Rechtsdienstleistungen:  Anwaltskanzleien und der Informationsservice Practical Law. 

 

6. Wird sich der Zeitrahmen für die Umstellung vom LIBOR wegen des Coronavirus verzögern?

Es wird nicht mit einer Verzögerung aus diesem Grund gerechnet.  Die britische Finanzaufsicht FCA bestätigte dies im März 2020 mit dem Hinweis, dass Firmen nicht davon ausgehen sollten, dass der LIBOR nach Ende 2021 noch zur Verfügung stehen wird.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht als Prognose, Research oder Rechts-, regulatorische oder Anlageberatung herangezogen werden und stellen weder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder zum Verfolgen einer Investmentstrategie dar.  Die hier geäußerten Meinungen entsprechen dem Stand vom November 2020 und können sich den zukünftigen Umständen entsprechend ändern.

 

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und Meinungen wurden von Material aus eigenen und fremden Quellen abgeleitet, die First Sentier Investors für zuverlässig hält, sind nicht unbedingt vollständig und ihre Richtigkeit wird nicht garantiert.  Es kann daher keine Garantie ihrer Richtigkeit und Zuverlässigkeit gegeben werden, und es wird keinerlei Verantwortung für Fehler oder Auslassungen (auch keine Verantwortung gegenüber anderen aufgrund von Fahrlässigkeit) von First Sentier Investors, ihren leitenden Angestellten, Mitarbeitenden oder Vertretern übernommen.  Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie u. a. Projektionen, Prognosen usw.  Es kann nicht garantiert werden, dass die aufgestellten Prognosen eintreten. Wenn Leser dieses Material als Handlungsgrundlage heranziehen, tun sie dies nach eigenem Ermessen.

 

Alle Finanzanlagen bergen gewisse Risiken. Daher können der Wert von Anlagen und die Erträge daraus schwanken, und es kann nicht garantiert werden, dass Sie den ursprünglich investierten Betrag zurückerhalten.

Herausgegeben von First Sentier Investors (UK) Funds Limited, die von der Financial Conduct Authority zugelassen wurde und beaufsichtigt wird (Register-Nr. 143359). Eingetragener Sitz: Finsbury Circus House, 15 Finsbury Circus, London, EC2M 7EB, Nr. 2294743. Ein Mitglied des globalen Finanzkonzerns MUFG.